Diese Webseite verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken oder Marketingzwecken genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Technisch notwendige Cookies werden auch bei der Auswahl von Ablehnen gesetzt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit von der Cookie-Erklärung auf unserer Website ändern oder widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

Alle akzeptieren Einstellungen Details einblenden Ablehnen

Impressum | Datenschutzerklärung | Cookie Erklärung

Auf unserer Webseite sind externe Links mit dem Symbol gekennzeichnet.

Ultranet – Höchstspannungsleitung Osterath -Philippsburg

Die bestehende Hochspannungstrasse unmittelbar am Dorfrand von Franken

Entscheidung von der Bundesnetzagentur am 28.02.2022 getroffen

Die Bundesnetz­agentur hat am 28. Februar 2022 einen rund 100 km langen Trassen­korridor für den Abschnitt Rommerskirchen – Weißenthurm (Abschnitt E) festgelegt. Er orientiert sich am Verlauf der bereits bestehende Strom­trasse.

Aufgrund der Corona-Pandemie ist gemäß Planungs­sicherstellungs­gesetz (PlanSiG) die zusätz­liche Auslegung der Ent­scheidung vor Ort nicht erforderlich. Die Veröffent­lichung erfolgt ausschließ­lich in elektro­nischer Form auf der Website Netzausbau.de. Weitere Infor­mationen zur Auslegung sowie zum möglichen Versand der Unter­lagen auf einem Daten­träger finden Sie in der folgenden Bekannt­machung.

Höchstspannungsleitung Osterath — Philippsburg (Vorhaben 2 BBPlG), Abschnitt E (Rommerskirchen — Weißenthurm)

Bundesfachplanung: Veröffentlichung der Entscheidung vom 28.02.2022 gemäß § 13 Abs. 2 NABEG
Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen der Bundesfachplanung für das Vorhaben 2 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG), Abschnitt E (Rommerskirchen — Weißenthurm) die Entscheidung nach § 12 Abs. 2 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) getroffen. Mit dieser Entscheidung werden der Verlauf des raumverträglichen Trassenkorridors sowie der Länderübergangspunkt festgelegt.
Die Entscheidung enthält zudem eine Bewertung sowie eine zusammenfassende Erklärung der Umweltauswirkungen gemäß den §§ 14k und 14l des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94) und das Ergebnis der Prüfung von alternativen Trassenkorridoren.

Sie enthält zudem eine Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 14m UVPG in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94). Der festgelegte Trassenkorridor ist für das nachfolgende
Planfeststellungsverfahren, in dem der konkrete Leitungsverlauf festgelegt wird, verbindlich.

Die Entscheidung nach § 12 NABEG wurde den Beteiligten nach §§ 13 Abs. 1, 9 Abs. 1 und 2 NABEG übermittelt.

Die Auslegung der Entscheidung erfolgt gemäß § 13 Abs. 2 NABEG i.V.m. § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) ausschließlich in elektronischer Form durch eine Veröffentlichung im Internet in der Zeit vom 28.03.2022 bis einschließlich zum 09.05.2022. Die Entscheidung sowie weitere Informationen zum Vorhaben finden Sie im Internet unter www.netzausbau.de/vorhaben2-e. Hier finden Sie darüber hinaus die der Bundesfachplanung zugrunde liegenden Unterlagen des Vorhabenträgers.

Die Bundesnetzagentur nimmt auch die Belange von Personen in den Blick, die keinen oder keinen ausreichenden Zugang zum Internet haben, um Einsicht in die auszulegenden Unterlagen nehmen zu können.

Als zusätzliche Möglichkeit bietet die Bundesnetzagentur gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 PlanSiG daher den Versand der Entscheidung auf einem Datenträger im o. g. Zeitraum an. Wenden Sie sich hierzu bitte telefonisch an die Bundesnetzagentur unter 0800 / 638 9 638 (kostenfrei), per Mail an vorhaben2@bnetza.de oder schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 801, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 2, Abschnitt E).
Der Präsident

Dorflotse

Dorfgemeinschaft
Franken
Kita Zwergentreff
Freiwillige
Feuerwehr
Jagdgenossenschaft
Bekanntmachungen
Ortsbeirat