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Ultranet – Hilfe für Einspruch gegen das Vorhaben

Risiken Ultranet für Franken

Wie bei der Informationsveranstaltung am 28.02. vom Referenten Oliver Leucker angekündigt, ist der Online-Konfigurator als Hilfestellung für Einsprüche jetzt verfügbar.

Es ist wichtig, das sich viele daran beteiligen; sonst besteht kaum eine Chance, das Vorhaben in der geplanten Ausführung als Freileitung unmittelbar an unserem Ort mit den aufgezeigten Risiken zu verhindern.

Jeder ab 18 Jahren muss für sich selbst den Einspruch einlegen. Ein Einspruch für die ganze Familie, für Gruppen oder Vereine usw. ist nicht zulässig.

Für Alle, die nicht so im Internet bewandert sind:
Sie können mit der linken Maustaste die Unterschrift erstellen, auch wenn Sie dadurch nicht so „schön“ ist wie im Original.

Es wird empfohlen anzukreuzen:
„Ich möchte keine Weitergabe meiner persönlichen Daten an die Vorhabenträgerin – Amprion GmbH.“

Bei dem Punkt individuelle Einwendungen, können Sie die Bedenken und Forderungen zusätzlich für Franken formulieren.

An dem Veranstaltungsabend haben viele diese Forderung unterschrieben: “Wir fordern die Erdverkabelung, wenn dies nicht möglich ist, eine Trassenverlegung mit einem Mindestabstand zur geschlossenen Bebauung von mindestens 800m!
(Wenn sich dann wenigstens die 400m durchsetzen lassen).

Weiter lautet die Empfehlung, den Einspruch auf eigene Art zu formulieren und z.B. für Franken darauf hinzuweisen

  • Doppelte Belastung durch die Begrenzung des Dorfes durch die Masten und der A 61.
    Beim Lärm, durch die Geräuschbelastung der A 61 und der Strommasten – bei schlechtem Wetter durch den Wechselstrom ( der nicht so hoch ist ) und bei gutem Wetter durch den Gleichstrom ( es ist nicht bekannt, wie hoch dieser sein wird)
    Beim Staub soll ein Pingpong zwischen Masten und der A 61 entstehen, wodurch das ganze Dorf belastet wird.
    Lt. Max-Planck Institut und Andere wurde festgestellt, das dreckige Luft Leben um 2.9 Jahre verkürzt.
  • Der Kindergarten, der innerhalb der 400 m liegt

Wichtig hierbei ist die Einhaltung der Einspruchsfrist 16. April 2020!

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